Geheimhaltung
Im Falle einer Zusammenarbeit ist eine Verschwiegenheitsvereinbarung grundsätzlich eine Voraussetzung. Es soll niemals jemand erfahren, wer, warum, wann, wie und wo gecoacht oder was mit wem vertraulich besprochen wurde. Ausnahmen, z.B. um Empfehlungen an Dritte aussprechen zu können, können abgesprochen und vereinbart werden. Im Folgenden können Sie ein Muster einer OMNIAVISION-Verschwiegenheitserklärung, die im Einzelfall angepasst werden kann, downloaden
Dieses Muster kann angepasst werden. Grundsätzlich ist es auch möglich, auf eine Verschwiegenheitsvereinbarung zu verzichten. Dies kann in den Erstgesprächen abgestimmt werden. Auch im Nachhinein ist der Verzicht auf eine Verschwiegenheit noch möglich.